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   BSG, 23.10.2008 - B 13 R 101/08 B   

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BSG, 23.10.2008 - B 13 R 101/08 B (https://dejure.org/2008,56293)
BSG, Entscheidung vom 23.10.2008 - B 13 R 101/08 B (https://dejure.org/2008,56293)
BSG, Entscheidung vom 23. Oktober 2008 - B 13 R 101/08 B (https://dejure.org/2008,56293)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Meiningen - S 10 RA 117/97
  • LSG Thüringen - L 3 RA 1028/03
  • BSG, 23.10.2008 - B 13 R 101/08 B
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.09.2006 - B 12 KR 24/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 23.10.2008 - B 13 R 101/08 B
    Dem Kläger hätte es insoweit oblegen, unter Bezugnahme auf den Gang des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens und das Vorbringen der Beteiligten sowie unter Hervorhebung von Äußerungen des Berufungsgerichts im Einzelnen darzulegen, dass die Entscheidung des Berufungsgerichts nach dem bisherigen Sach- und Streitstand von keiner Seite als möglich vorausgesehen werden konnte (BSG vom 21.9.2006 - B 12 KR 24/06 B - Juris).
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus BSG, 23.10.2008 - B 13 R 101/08 B
    Denn es gibt keinen allgemeinen Verfahrensgrundsatz, der das Gericht verpflichten würde, mit den Beteiligten vor einer Entscheidung die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor zu erörtern (vgl BSG vom 5.3.2007 - B 4 RS 58/06 B - Juris).
  • BSG, 02.03.1976 - 11 BA 116/75

    Rechtsfrage - Klärungsbedürftigkeit - So gut wie unbestritten - Darlegungslast -

    Auszug aus BSG, 23.10.2008 - B 13 R 101/08 B
    Der Beschwerdeführer muss daher anhand des anwendbaren Rechts sowie unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung aufzeigen, welche Fragen sich stellen, dass diese Fragen noch nicht geklärt sind, weshalb eine Klärung dieser Rechtsfragen aus Gründen der Rechtseinheit oder der Fortbildung des Rechts erforderlich ist und dass das angestrebte Revisionsverfahren eine derartige Klärung erwarten lässt (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 17 und § 160a Nr. 7, 11, 13, 31, 39, 59, 65).
  • BSG, 29.09.1975 - 8 BU 64/75

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Substantiierte Darlegung - Entscheidung des

    Auszug aus BSG, 23.10.2008 - B 13 R 101/08 B
    4 Wird eine Nichtzulassungsbeschwerde darauf gestützt, dass ein Verfahrensmangel vorliege, auf dem die angefochtene Entscheidung beruhen könne (§ 160 Abs. 2 Nr. 3 SGG), müssen für die Bezeichnung des Verfahrensmangels (§ 160a Abs. 2 Satz 3 SGG) die den Verfahrensmangel (vermeintlich) begründenden Tatsachen substantiiert dargelegt werden (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 14, 24, 34, 36).
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